"Ich habe einen Traum…"

Sep 6th, 2009 | By Redaktion | Category: Allgemein, TopNews


Behördenvertreter stellen sich den Fragen des Jugendhilfe- und Schulausschusses (Altona)
Bezogen auf den Neuigkeitswert der Informationen, die von den Herren Dr. Bange (BSG) und Bratsch (BSB) dargelegt wurden, fällt der Bericht über die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Kultur und Bildung, die am 31. August in der Aula der Louise-Schröder Schule (Altona) tagten, äußerst knapp aus. Genau genommen wäre der Bericht bereits an dieser Stelle zu Ende, denn die Behördenvertreter skizzierten lediglich die bereits hinlänglich bekannten „Eckpunkte“ ihres Konzepts der Schulkindbetreuung an Primarschulen. Und auch die Antworten auf die Fragen der Ausschussmitglieder und des Publikums waren wenig erhellend. Interessant an den Ausführungen war weniger das, was die Behördenvertreter sagten, sondern vielmehr das, was sie nicht sagten.

Stichwort: kostenlos

Wider besseres Wissen legten sie besonderen Wert darauf festzustellen, dass die Schulkindbetreuung „kostenlos“ sei, damit endlich alle Kinder unabhängig von der familiären Situation in den Genuss einer Schulkindbetreuung kämen. Gänzlich unerwähnt blieben die versteckten Kosten für die Rand- und Ferienbetreuung sowie für das Mittagessen, die dazu führen, dass die Belastung für einkommensschwache Familien im Vergleich zum Gutscheinsystem erheblich steigt.

Stichwort Multifunktionsraum

Kein Wort fiel zum Stichwort „Multifunktionsraum“. Nach wie vor bleibt es dem Leser überlassen, sich ein Bild von so einem Raum zu machen (die Kuschelecke mit zwei Sofas befindet sich gegenüber der Tobe- und Bauecke, vielleicht noch an der einen Seite eine Kletterwand…?). An anderer Stelle hatte Dr. Bange zwar betont, dass Klassenräume nicht zu „Multifunktionsräumen“ umgewidmet würden. Offen bleibt dann aber, wo in den Schulen Raum für jeweils 200 bis 300 Schüler geschaffen wird, der pädagogisch sinnvoll genutzt werden kann.

Wenn es bei der Ausgestaltung der Multifunktionsräume nicht zu weiteren Standardabsenkungen kommen soll, wird man mit erheblichen Investitionen rechnen müssen. Gegenwärtig muss eine Kita u.a. folgende Standards erfüllen, wenn sie eine Betriebsgenehmigung erhalten möchte: Wohncharakter, kein Durchgangsraum, altersgerechte Ausstattung. Allein der letzte Punkt dürfte eine große Herausforderung werden, denn der Multifunktionsraum muss sowohl Angebote für Vorschüler/Erstklässler als auch für Jugendliche schaffen, die sich bereits in der Pubertät befinden.

Stichwort: Baumaßnahmen

Zu den Eckpunkten, die die Behördenvertreter stets für berichtenswert erachten, gehören auch die Investitionsmittel für Baumaßnahmen in Höhe von 35 Mio. €, die im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Verfügung stehen (durchschnittlich 200.000 € pro Standort). Dies sei, so Dr. Bange, zwar nur ein „bisschen Geld“, aber besser als nichts, denn ohne dieses Geld könnte man diese Reform gar nicht angehen. Leider hat das Ganze einen Schönheitsfehler, über den Dr. Bange in seinem Referat geflissentlich hinweggegangen ist. Das Geld muss zur Hälfte bereits im Haushaltsjahr 2009 verausgabt sein (was der eigentliche Grund für die überhastete Reform ist). Nun stellt sich die – im Ausschuss leider ungestellte – Frage, wie man das Geld in den nächsten Monaten sinnvoll ausgeben kann, wo doch noch nicht einmal ein pädagogisches und bedarfsgerechtes Raumkonzept vorliegt, geschweige denn, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen und die Verhandlungen mit den Jugendhilfeverbänden, die erst in einem Jahr beginnen sollen, abgeschlossen sind. Und wenn man es nicht schafft, die Hälfte im Haushaltsjahr 2009 auszugeben, was passiert dann mit den nicht abgeflossenen Mitteln?

Stichwort: Mittagessen

Die Frage eines Ausschussmitglieds, wie denn an den ganzen Schulstandorten eine Essensversorgung von morgens 7 bis abends 18 Uhr sichergestellt werden könne, beantwortete Herr Bratsch überaus präzise: „Das müssen wir hinkriegen.“ – Mehr war zum Thema Mittagessen leider nicht in Erfahrung zu bringen. Völlig offen die Frage, wie man sicherstellen kann, dass wirklich alle Kinder in den Genuss eines Mittagessens kommen, unabhängig davon, ob ihre Eltern sich das Mittagessen leisten können oder wollen. Wer die Drucksache 19/1886 (Mittagessenangebot in Hamburger Schulen) liest, wird schnell erkennen, dass begründete Zweifel angezeigt sind.

Stichwort: Sachkosten nach 16 Uhr

Verschwiegen wurde von den Behördenvertretern ferner, dass für die Zeit nach 16 Uhr keine Sachkosten mehr zur Verfügung stehen sollen. Darunter fallen ebenso Verbrauchsmaterialien für die pädagogische Arbeit wie Kosten für Lebensmittel und Getränke. Ohne böswillig etwas unterstellen zu wollen, aber dies klingt mehr nach Aufbewahrung als nach pädagogischer Hortarbeit.

Stichwort: Verzahnung mit Jugendmusikschulen & Co

Völlig unklar ist – auch das wurde auf der Sitzung noch einmal deutlich – wie die immer wieder gerne mit großer Geste angeführte Verzahnung mit den umliegenden Sportvereinen, Jugendmusikschulen und sonstigen Anbietern aussehen kann. Wer begleitet die Kinder zum Fußballplatz oder zur Turnhalle? Und wer trägt die Kosten für die dortigen Aktivitäten? Wird es hierfür ein Budget geben oder entstehen den Eltern – wie bisher – Zusatzkosten für den Musik- oder Aikidounterricht? Wenn ja, wie wäre das dann noch vereinbar mit dem Ziel der Reform, die Bildungschancen für alle Kinder anzugleichen? Was bleibt dann noch von der Verzahnung übrig?

Stichwort Betreuungsschlüssel

Auf die aus unserer Sicht wichtigste Frage, die das Ausschussmitglied Volker Vödisch stellte, warum man denn „wider besseres Wissen“ an dem aus pädagogischer Sicht unsinnigen Betreuungsschlüssel von 1:25 festhalte, was den übergeordneten Zielen der Reform (Angleichung der Bildungschancen) widerspricht, antworteten die Behördenvertreter mit Schulterzucken. „Das ist eine politische Vorgabe. Wir sind nur die Beamten, die das umsetzen sollen.“ (Bratsch) Und, so führte Dr. Bange weiter aus, wenn am Morgen ein Lehrer 25 Kinder unterrichten kann, dann kann man das auch von einem Erzieher erwarten. (Empörung im Zuschauerraum.) Der Betreuungsschlüssel sei vielleicht „etwas“ schlechter als im Gutscheinsystem (Gelächter im Zuschauerraum – Anm.: die Gruppengröße wächst immerhin um 47%), das sei letztlich nicht so dramatisch, da ja schließlich nicht immer alle Kinder anwesend seien. Dieses Argument ist wenig überzeugend, da diese Tatsache natürlich auch schon auf die heutige Situation zutrifft. wenn ich Dass auch die ErzieherInnen nicht 100% ihrer Arbeitskraft für die Betreuung aufbringen können (Stichwort: mittelbare pädagogische Arbeit wie Vor- und Nachbereitung, Elternabende und -gespräche, Supervision) verschwieg Herr Dr. Bange ebenso wie die deutlich schlechtere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Betretenes Schweigen entstand kurzzeitig auf dem Podium, als eine Erzieherin aus dem Publikum die Behördenvertreter fragte, ob sie denn bereit wären für 15 Euro und 3 Cent in einer Schule zu arbeiten, so wie sie es als Honorarkraft derzeit in einer gebundenen Ganztagsschule tut.

Fazit:

Statt belastbarer Informationen warben die Behördenvertreter um Vertrauen. Vertrauen in die „einmalige Chance“, die in diesem Konzept liegt. „Ich träume davon“, so Bratsch, „dass zwei konkurrierende Systeme endlich zusammenwachsen. Ich träume davon, dass es künftig nicht mehr heißt: morgens Schulstress und nachmittags Entspannung.“ Vor dem Hintergrund der vielen offenen Fragen und der überaus knappen Zeit, die den Behörden für die Umsetzung des Konzeptes noch bleibt, ist die Zeit des Träumens vorbei. Im Unterschied zum Glauben basiert Vertrauen auf Wissen. Das Einzige, was wir heute wirklich wissen, ist, dass es der erklärte Wille des Senats ist, diese Reform kostenneutral umzusetzen. So lange diese Aussage wie „in Beton gegossen“ ist, so lange der Betreuungsschlüssel von 1:25 schön geredet wird, werden wir dieser Reform nicht vertrauen können. Alle guten Ideen, Ziele und Wünsche, die in der Vision einer flächendeckenden Schulkindbetreuung liegen, müssen immer wieder an dieser zentralen Aussage der kostenneutralen Umsetzung gemessen werden.

Mehr noch: Aus unserer Sicht gefährden die vorliegenden Pläne erheblich den Erfolg der Primarschulreform, die mit dem neu eingeführten individualisierten kompetenzorientierten Unterricht und den aus pädagogischer Sicht viel zu großen Lerngruppen von +/-25 Kindern vor enormen Herausforderungen steht. Zeitgleich mit der Einführung der Primarschule verlangt die Behörde von den Schulen, ein pädagogisches Konzepts für die Schulkindbetreuung zu entwickeln und ohne viel Vorlauf operativ umzusetzen. Während also die LehrerInnen gerade damit beschäftig sind, die neuen Unterrichtsformen mit Leben zu füllen, sitzt ihnen die Schulleitung schon mit dem nächsten Brocken im Nacken. Dies schafft weder für die Primarschulreform noch für die Reform der Schulkindbetreuung die zwingend erforderliche Akzeptanz, sondern nur eins: Abwehr gegenüber Veränderungsprozessen insgesamt. Dabei könnte eine qualitativ hochwertige Schulkindbetreuung mit pädagogisch begründbaren Gruppengrößen mittelfristig für die LehrerInnen in der Tat eine Entlastung darstellen. Eine (sozial)pädagogische Arbeit, die diese Bezeichnung verdient, ist jedoch mit Gruppengrößen von durchschnittlich 25 Kindern nicht möglich.

Solange der flächendeckende Ausbau der Schulkindbetreuung nicht in einer Art finanzierbar ist, dass wenigstens der aktuelle, bereits in der Vergangenheit mehrfach abgesenkte Qualitätsstandard erhalten bleibt, muss nach Alternativen gesucht werden. Das Gutscheinsystem bietet durchaus Spielräume, sozial benachteiligte Kinder in die Nachmittagsbetreuung aufzunehmen. In jedem Fall aber sollte man sich die notwendige Zeit nehmen und sich nicht blind den Zeitplan von den Rahmenbedingungen eines Konjunkturpakets und einer Legislaturperiode diktieren lassen.

Artikel als InfoBrief Nr. 2 ausdrucken (PDF)

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