1. Finanzausstattung

Jun 11th, 2009 | By Redaktion | Category: Knackpunkte

Auf einer gemeinsamen Sitzung des Schul- und Familienausschusses im Juni 2009 haben die SenatorInnen Goetsch und Wersich die Rahmenbedingungen der Hortreform den Ausschussmitgliedern erläutert. Bislang besuchen ca. 18.000 Kinder nach der Schule einen Hort. Mit der selben Finanzausstattung werden es nach der Reform ca. 28.000 Kinder sein, die primär in den Räumlichkeiten der Schulen “betreut”, besser: aufbewahrt werden. Die 10.000 zusätzlichen Plätze sollen kostenneutral entstehen, d.h. es sollen keine zusätzlichen ErzieherInnenstellen geschaffen werden, die Hortgruppen sollen größer und dafür die Leitungsstunden massiv gesenkt werden. Und das steht im Entwurf der Behörden:

Die Behörden sagen:

„Unter Zugrundelegung der genannten Prämissen ist davon auszugehen, dass die bisher für die Betreuung von Schulkindern eingesetzten Mittel für die Umsetzung dieses Konzepts grundsätzlich ausreichen.“
[...]
„Die Teilnahmequote bei der nachmittäglichen Betreuung zwischen 13 bzw. 13:30 bis 16 Uhr wird auf durchschnittlich 40 % über alle offenen Ganztagsprimarschulen geschätzt.“

Quelle: Bericht der Projektgruppe, S. 12 ff

Wir interpretieren:

Bislang nutzen ca. 23% der Grundschüler eine Hortbetreuung. Die Projektgruppe der Behörden geht davon aus, dass mit der gegenwärtigen Finanzausstattung des Hortbereichs im Kita-Gutscheinsystem mit ca. 65 Mo. € ca. 60% mehr Kinder betreut werden können. Nicht berücksichtigt sind in der Kalkulation die Kinder aus den Jahrgängen 5 und 6, die bislang so gut wie keine Hortbetruung wahrgenommen haben.
Wie sieht die Situation konkret aus – ein Beispiel
Bei einer Betreuungsquote von 40 % müsste eine dreizügige Offene Ganztagsprimarschule mit zwei 0. Klassen und jeweils 25 Kindern pro Klasse ein Betreuungsangebot für ca. 200 Kinder bereitstellen. Bei einer Quote von 60% müssten schon 300 Kinder betreut werden. Bei einer vierzügigen Schule müssten entsprechend zwischen 260 und 390 Kinder betreut werden.
Einsparpotenziale aus Sicht der Behörden
Unklar bleibt im Detail wie die Einsparungen erzielt werden können. Sichtbar sind:

  • Die Betreuung erfolgt primär in sogenannten Multifunktionsräumen der Schule. Dadurch entfallen Sachkosten für die Miete
  • Der Anteil für das Mittagessen, das in den jetzigen Hort-Pflegesätzen enthalten ist, entfällt, da das Mittagessen von den Eltern zutragen ist
  • Größere Gruppen
  • Einsparung bei der Heimleitung (ca. 40%)

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