3. Multifunktionsräume: klingt super, aber…

Jun 9th, 2009 | By Redaktion | Category: Knackpunkte

Die Betreuung der Kinder findet primär in der Schule, sprich in Multifunktionsräumen statt. Multifunktionsraum klingt wesentlich interessanter als es ist. Dieser Begriff bedeutet lediglich, dass eine Pausenhalle zur Kuschelecke wird, wenn man ein Sofa reinstellt. Vielleicht kann man an der einen Wand noch ein paar Haken in die Wand schlagen und schon ist es eine Kletterwand. Und schon haben wir einen Multifunktionsraum mit Kuschelecke, Kletterwand und auch ja, Tische, wo die Kinder in Ruhe Hausaufgaben machen können. Schulklassen sollen für die Betreuung nicht genutzt werden, man mag nun im Geiste durch die Schule wandeln und sich vor Augen führen, was da für die Betreuung von 200 bis 300 Kindern an Räumen noch bleibt. Für etwaige Umbauten sind 35 Millionen Euro eingeplant, das sind ca. 200.000 € pro Standort – das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass an vielen Standorten Räume überhaupt erst geschaffen werden müssen, wenn es die Schulklassen nicht sein sollen. Besonders interessant ist die Zeitplanung. Die Hälfte des Geldes soll bereits im Jahr 2009 verausgabt werden. Zur Erinnerung: die Primarschulen gibt es noch nicht, ein Konzept, wie die Schulkindbetreuunug aussehen soll, auch nicht, die Bedarfe an der Schule sind den Schulen unbekannt, aber man kann ja schon mal munter bauen…. Und das sagen die Behörden in Ihrem Entwurf:

Die Behörden sagen:

„Offene Ganztagsprimarschulen und gebundene Ganztagsprimarschulen bilden zusammen mit Jugendhilfeträgern eine Bildungseinheit, in der Unterricht, Erziehung und Betreuung ganzheitlich und verlässlich angeboten werden.

Das Betreuungsangebot soll vor allem in Räumen auf Schulgrundstücken stattfinden und ausgebaut werden. Auch Kitas in fußläufiger Nähe zu Primarschulen können genutzt werden.“ (5f)

„Die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und einem oder ggf. mehreren Jugendhilfeträgern wird vertraglich geregelt. Der auf dem Jugendhilferecht basierende Landesrahmenvertrag findet künftig bei den Nachmittags- und Ferienangeboten für Schulkinder keine Anwendung mehr.
[…]
Es können zwischen den Jugendhilfeträgern lokale Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, um Synergien zu nutzen und Angebotsstrukturen zu optimieren.“ (6f)

„Jede Primarschule sorgt in Kooperation mit einem oder ggf. mehreren Jugendhilfeträgern nachfrageorientiert für eine verlässliche Betreuung von mindestens 07:00 bis 08:00 Uhr und von 13:00/13:30 bis 18:00 Uhr.
Die Betreuungszeiten von 13:00/13:30 bis 16:00 Uhr sind für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler verpflichtend und kostenlos.
[…]
Für die Betreuung werden in der Regel vorrangig vorhandene Räume genutzt. Diese werden so weit wie möglich multifunktional ausgestattet.
[…]
Jede Schule entwickelt in Kooperation mit einem oder ggf. mehreren Jugendhilfeträgern ein pädagogisches Konzept, das Bestandteil eines Vertrages mit dem oder den Jugendhilfeträgern ist.
Für die Betreuungszeiten außerhalb des Unterrichts von 08:00 bis 13:00/13:30 Uhr werden keine zusätzlichen Lehrkräfte eingesetzt.“ (7f)

Quelle: Bericht der Projektgruppe, S. 5

Wir interpretieren:

Neben der dürftigen Finanzausstattung zeigt sich in diesen Passagen der Kern der strukturellen Umgestaltung, der zu erläutern ist.

Nachschulische Betreuung wechselt primär in die Zuständigkeit der Schulen
Mit dem Begriff “Jugendhilfeträger” sind die Kitas/Horte gemeint, die bislang die nachschulische Betreuung, Bildung und Erziehung sichergestellt haben. Grundlage dieser Betreuung war ein Landesrahmenvertrag zwischen der BSG und den verschiedenen Verbänden der Jugendhilfeträger. Dieser Vertrag findet künftig keine Anwendung mehr, da die Zuständigkeit für die nachschulische Betreuung (bis 16 Uhr) in die Bildungsbehörde wechselt (BSB). Künftig steht also die Schule (gemeint ist im Folgenden primär die Offene Ganztagsprimarschule) in der Pflicht, die nachschulische Betreuung zu garantieren. Grundsätzlich deuten sich hier zwei Modelle an:

a) die Rund-um-Sorglos-Lösung eines Großanbieters oder…
Die Schule wird eine Ausschreibung machen müssen und auf der Basis der von ihr festgelegten Kriterien den besten Anbieter auswählen. Dies kann sein ein Großanbieter, der primär in den Räumlichkeiten der Schule eine Rund-um-Sorglos-Lösung in den Multifunktionsräumen der Schule anbietet. Zu Multifunktionsräumen werden jene Räume in der Schule erklärt, die nicht Klassenräume sind. Auf Nachfrage erläuterte ein Vertreter aus der Behördenarbeitsgruppe, wie so ein Raum aussehen könnte. Zunächst würde man dort essen, dann schiebt man die Tische beiseite und das Nachmittagsprogramm beginnt. Und so könnte es dann für 200 bis 300 Kinder, die zu betreuen sind, aussehen: Eine Mensa, in der in zwei/drei Schichten gegessen wird, und wenn dann die letzten Saucenreste vom Boden gewischt sind, dann fängt der gemütlich Abschnitt des Tages an, wo die Kinder etwa an einem Kicker spielen, in der Ecke steht vielleicht ein Sofa, ein paar Kinder klettern an der Multifunktionskletterwand und ein paar Meter weiter findet die Hausaufgabenbetreuung statt.
Ausgeschlossen ist für die Behördenvertreter ein Umbau der Klassenräume zu Multifunktionsräumen.

b) …Schule verhandelt mit „lokalen Anbietergemeinschaften
Alternativ kann man sich ja auch eine Lösung vorstellen, bei der die bisherigen Horte ihre Räume mit einbringen. Dies ist grundsätzlich dann möglich, wenn die umliegenden Horte sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schule (500m) befinden. Wenn die umliegenden Horte sich als Anbietergemeinschaft auf dieses Spiel einlassen, dann stehen sie als Dienstleister für die Schule in der Pflicht, den Gesamtbedarf der Schule decken zu müssen, der – da muss man kein Prophet sein – deutlich höher sein wird, als das bisherige Betreuungsangebot rund um die Schule. Ein Großteil der Kinder müsste dann in der Schule betreut werden, und diese Betreuung ist dann von den Jugendhilfeträgern der Anbietergemeinschaft zu erbringen. Die bisherige Betreuungsvielfalt wird es in der Form dann nicht mehr geben, da zwischen Schule und Anbietergemeinschaft über einen Vertrag auch das pädagogische Konzept geregelt wird.
Auch organisatorisch wird sich in diesem Modell einiges ändern. Die Organisation des Tagesgeschäfts, die bislang in den Händen der jeweiligen Einrichtungen lag (Heimleitung), wird zentralisiert. Die Heimleitung wird damit von den Jugendhilfeträgern in die Schule verlagert, die die Schulkindbetreuung insgesamt zu organisieren hat. Die jetzigen Jugendhilfeträger sind dann nur noch Subunternehmen, die für die Anbietergemeinschaft Betreuungszeiten – wo auch immer – anzubieten haben. Man darf gespannt sein, wie in diesem Modell die Zuteilung der Kinder auf die jeweiligen Einrichtungen erfolgen wird. Können sich die Eltern überhaupt noch ihre Einrichtung aussuchen oder müssen sie nehmen was frei wird. Werden die Kinder von der einen Einrichtung in die nächste verschoben. Man darf sich auf ein Hauen und Stechen unter den Eltern einstellen…
Völlig offen ist an dieser Stelle die Frage der Refinanzierung der Sachkosten (Miete,Mittagessen), die durch die Betreuung außerhalb der Schule entstehen. Hierzu schweigt das Konzept vielsagend, denn klar ist – und das muss man sich immer wieder vergegenwärtigen -, dass bei einem gedeckelten Budget ca. 60% mehr Kinder betreut werden sollen. Mit der Kürzung der Leitungsstunden allein wird dies Einsparziel nicht zu erbringen sein.

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