Hamburger Schulverein: Aussichten für die Beschäftigten

Nov 14th, 2009 | By Redaktion | Category: Im Wortlaut

Immer wieder wird uns berichtet, dass viele Eltern aber auch Erzieherinnen und Erzieher nicht wissen, was ab August 2011 auf die Horte zukommen wird. In dem “Themenspezial für die Kolleginnen und Kollegen” vom 9. Oktober 2009 fasst der Betriebsrat des Hamburger Schulvereins die wichtigsten Informationen zusammen. Wir dokumentieren hier einen Abschnitt aus dem Themenspezial, der sich mit den Aussichten für die Beschäftigten des Hamburger Schulvereins befasst (die vollständige Broschüre kann hier heruntergeladen werden). Der Artikel macht einmal mehr deutlich, dass die Problemlage für die Horte sehr unterschiedlich sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den bereits bekannten Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen – und aus den vorliegenden Informationen erste Schlüsse zu ziehen:

Aussichten für uns Beschäftigte und den Hamburger Schulverein

Der Schulverein dürfte die meisten seiner Standorte auch in Zukunft weiterhin halten können. Ob unser Arbeitgeber es sich unter den bisher bekanntgewordenen Bedingungen leisten kann auch als Kooperationspartner an gebundenen Ganztagsprimarschulen aufzutreten, muss sehr genau berechnet werden. Die Zeit von 6.00 bis 7.00 Uhr wird nur mit 15% der Kostenerstattung finanziert, wie die Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr. Die Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr erhält dieselbe Kostenerstattung pro Stunde, wie die Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr. Die tatsächlichen Refinanzierungssätze müssten sich unserer Ansicht nach aus dem neuen Landesrahmenvertrag ergeben, der Elternbeitrag allein, kann nicht als ausreichend angesehen werden.

Werden wir uns wieder mit der Frage beschäftigen müssen, ob wir reine Frühdienstkräfte einstellen wollen/müssen? Werden wir wieder Beschäftigungsumfänge von 10 Wochenstunden (eventuell plus Vorbereitungszeit ;-) ) für den Nachmittag einrichten müssen?
Fallen wir wieder zurück zu maximal 27 Wochenstundenstellen für HorterzieherInnen an den offenen Ganztagsprimarschulen? Oder lassen sich Kooperationsverträge mit den Schulen schließen, die einen Einsatz unserer ErzieherInnen in den Unterrichtszeiten vorsehen? Und somit daraus Stellen bis hin zur Vollzeitbeschäftigung entstehen? Müssen zukünftig teilweise Arbeitnehmerüberlassungs-verträge installiert werden?

Können alle Leitungsstellen gehalten werden? Möglicherweise ja, aber nicht am bisherigen Standort.
Können bei größeren Schulen, bzw. entsprechend hoher Kinderanzahl zwei Leitungskräfte eingesetzt werden? Oder würde es dann eine Leitung und eine Stellvertretung sein? Eventuell mit unterschied-licher Bezahlung?

Und natürlich zwei der ganz großen Probleme: Wird es genügend Multifunktionsräume geben, in denen die Kinder den Tag verbringen können? Können wir die Elementarkinderbetreuung erhalten?

Zur Erzieher/Kind-Relation: 1 ErzieherIn und 25 Kinder. Wie müssen zukünftig Ausflüge oder Schwimmbadbesuche geplant werden. Die Betreuung und Nutzung des Schulhofes, den wir zurzeit nachmittags für unsere Hortkinder mehr oder weniger allein nutzen konnten, wird sich zukünftig eher wie eine Pausenaufsicht gestalten, allerdings mit dem Unterschied, dass diese „Pause“ nicht nach maximal 25 Minuten zu Ende ist.

Wir befürchten eher nicht, dass wir Arbeitsplätze verlieren, es wird wohl eher eine Umverteilung des Stundenvolumens geben müssen. Und falls tatsächlich 40% der PrimarschülerInnen (oder sogar darüber hinaus) einer offenen Ganztagsprimarschule unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen, befürchten wir eher das Problem, dass wir keine Fachkräfte finden, da wahrscheinlich zukünftig die Arbeit mit Elementarkindern (selbst unter den jetzt existierenden unzureichenden Arbeitsbedingun-gen) wesentlich lieber ausgeübt werden wird, als die Kinderaufbewahrung im Primarschulbereich.

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